
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Als Dienstleistungsunternehmen stehen wir Ihnen auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
zur Verfügung. Wir sind Arbeitgeber unserer Mitarbeiter und gewährleisten die Einhaltung aller arbeits-,
steuer- und sozialrechtlichen Vorschriften.
Unser Unternehmen ist Mitglied im Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP)
und wendet diesenTarifvertrag an.
- Während des Arbeitseinsatzes auf der jeweiligen Einsatzstelle unterstehen die überlassenen Arbeitskräfte den
Weisungen des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm überlassenen Arbeitskräfte vorab in die besonderen, an der jeweiligen
Arbeitsstelle geltenden gesetzlichen und sonstigen Vorschriften, insbesondere in den geltenden Unfallvor-
schriften für den Arbeitsplatz zu unterrichten.
Die Mitarbeiter sind durch uns bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert.
Arbeitsunfälle sind uns unverzüglich zu melden.
Der Kundenbetrieb stellt für die Mitarbeiter von Eipper-DA-Personal-Service GmbH seine Einrichtungen
für die Erste Hilfe und Ersthelfer zur Verfügung.
- Die Mitarbeiter werden Ihnen die Tätigkeitsnachweise in 4-facher Ausfertigung vorlegen, um diese von
Ihnen wöchentlich abzeichnen zu lassen. Eine Ausfertigung verbleibt bei Ihnen für Ihre Rechnungskontrolle.
- Die Rechnungen sind ohne Abzug mit dem im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten Zahlungsziel
zu begleichen.
- Wünschen Sie die Leistung von Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagstätigkeit, bedarf es dazu einer
besonderen vorherigen Absprache mit uns. Überstunden sind die über die vereinbarte wöchentliche
Arbeitszeit hinaus gehenden Stunden.
- Die Mitarbeiter sind sorgfältig ausgewählt. Dennoch ist der Kunde gehalten, sich seinerseits von der Eignung
des ihm überlassenen Mitarbeiters für die vorgesehene Tätigkeit zu überzeugen und eventuelle Bean-
standungen über ihn an uns zu richten.
Stellt der Kunde innerhalb des ersten Tages fest, daß ein Mitarbeiter sich nicht für die vorgesehene Tätigkeit
eignet und besteht er auf Austausch des Mitarbeiters, wird ihm der Tag nicht berechnet.
- Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen Eipper-DA-Personal-Service GmbH oder ihre Mitarbeiter
werden ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist, daß Eipper-DA-Personal-Service GmbH
bei der Auswahl der zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte nachweislichen Verschulden trifft.
Eine Haftung für sämtliche durch unsere Mitarbeiter anläßlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachten
Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig und soweit die Haftung nicht durch die von uns für unsere
Mitarbeiter abgeschlossene Haftpflichtversicherung über Euro 1.000.000,00 abgedeckt wird, ausgeschlossen.
Reklamationen sind am Tage ihrer Feststellung, spätestens binnen einer Woche nach Entstehung der die
Reklamation begründeten Umstandes vorzubringen und ausschließlich an Eipper-DA-Personal-Service
GmbH zu richten.
Verspätete Reklamationen geben dem Kunden keinerlei Ansprüche. Bei rechtzeitiger Reklamation im
Rahmen unserer Haftung steht Eipper-DA-Personal-Service GmbH nur für Nachbesserung ein,
weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Es wird in keinem Fall eine Haftpflicht übernommen, wenn die Mitarbeiter von
Eipper-DA-Personal-Service GmbH mit Geldangelegenheiten, wie Verwahrung und Verwaltung von Geld,
Wertpapieren oder anderen Wertsachen betraut werden.
Eipper-DA-Personal-Service GmbH haftet ferner nicht für Schäden, die unsere Mitarbeiter an
Gegenständen verursachen, an denen und mit denen sie arbeiten, ebensowenig für vorsätzliches Handeln
userer Mitarbeiter.
- Unter Einhaltung einer Frist von 5 Arbeitstagen können Überlasssungsverträge von beiden Parteien
gekündigt werden.
- Gerichtsstand ist Magdeburg.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
© 2009 Eipper-DA-Personal-Service GmbH